- 1.
1Der Freistaat Sachsen verpflichtet sich, entsprechend den im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Thüringer Kultusministeriums zwischen den betroffenen Schulämtern Schleiz, Greiz und Zeulenroda für Thüringen sowie Plauen-Land für Sachsen am 8. August 1991 getroffenen Festlegungen, die in der Polytechnischen Oberschule Elsterberg, der Polytechnischen Oberschule Mühltroff und der Polytechnischen Oberschule Pausa beschäftigten Lehrer und Erzieher, die sich bis zum 31. August 1991 gegenüber den zuständigen Schulämtern schriftlich für einen Wechsel in den sächsischen Schuldienst entschieden haben, mit Inkrafttreten diese Vertrages zu übernehmen.
2Sachsen erhält von Thüringen eine Liste dieser Lehrer und Erzieher.
- 2.
3Vom Inkrafttreten dieses Vertrages an werden die Aufwendungen bzw.
4Zuschüsse zu den Kosten des laufenden Schulaufwandes einschließlich technisches und Verwaltungspersonal sowie Lehr- und Lernmittel von sächsischer Seite getragen.
- 3.
5Schülertransporte werden vom jeweiligen Schulträger bei Notwendigkeit eingerichtet.
6Anfallende Kosten für die Beförderung sowie die anteiligen Kosten für Schülerspeisung werden entsprechend der Landeszugehörigkeit der Schüler vom jeweiligen Sachträger entsprechend dem Landesrecht vom Inkrafttreten dieses Vertrages an übernommen.
- 4.
7Gewachsene Schuleinzugsbezirke bleiben im Schuljahr 1991/92 erhalten.
8Veränderungen sind aufgrund von jährlichen Abstimmungen zwischen den betreffenden Schulämtern erstmals zum 1. Mai 1992 zu regeln.
9Das Recht, Schulen der bisherigen Schuleinzugsbezirke zu besuchen, bleibt im Rahmen der landesrechtlichen Bestimmungen unbenommen.
- 5.
10Entsprechend bisheriger Praxis in der Bundesrepublik Deutschland werden keine Gastschulbeiträge für Schüler der vertragschließenden Länder erhoben.